Sachbearbeiter/in (m/w/d) Verkehrsregelung


 

Inmitten der Metropolregion Rheinland ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität – kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar.

Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt.

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Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen/eine

Sachbearbeiter/in (m/w/d) Verkehrsregelung

Kennziffer E - 252/23/32 I ab 01.09.2023 I unbefristet I Vollzeit/Teilzeit möglich, sofern die Aufgabenerledigung in vollem Umfang sichergestellt ist I A 9 L1E2 LBesG, EG 9 a TVöD I Bewerbungsfrist: 06. August 2023

Über den Link der Homepage können Sie sich online bewerben!

Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie im Fachbereich Sicherheit und Ordnung als Sachbearbeiter/in (m/w/d) Verkehrsregelung.

Bei Besetzung der Stelle mit einem Beamten/einer Beamtin ist eine Ausweisung nach der o.g. Laufbahngruppe möglich, wenn die haushaltsrechtlichen und stellenplanmäßigen Voraussetzungen dazu geschaffen sind.

Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Ihr Profil

  • Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes
    oder
  • erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. des Verwaltungslehrgangs I
    oder
  • erfolgreicher Abschluss als Fachangestellte/-r für Bürokommunikation
    oder
  • erfolgreich abgeschlossene dreijährige kaufmännische Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwalts-/ Notarfachangestellte/r oder Steuerfachangestellte/r jeweils verbunden mit der Bereitschaft, sich über einen Basislehrgang zu qualifizieren.
    (Hinweis: Der Basislehrgang umfasst neben 150 Unterrichtsstunden und zwei Leistungsnachweisen auch das Training-on-the Job.)
    und
  • in allen Fällen ein Führerschein der Klasse B, verbunden mit der Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung Ihres Privatwagens als anerkanntes Kraftfahrzeug

Darüber hinaus wünschenswert

  • Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen

Ihre Aufgaben

  • Anordnung von verkehrsbehördlichen Maßnahmen nach der Straßenverkehrsordnung
  • Ausnahmegenehmigungen nach §§ 29, 45, 46 Straßenverkehrsordnung
  • Stellungnahmen zu Sondernutzungserlaubnissen
  • Ortstermine und Besprechungen im Zusammenhang mit der Koordinierung von Baumaßnahmen und Veranstaltungen

Wir bieten Ihnen

  • Gesundheitsmanagement/Sport
  • 30 Tage Urlaub
  • Moderne Arbeitsplatzausstattung
  • Homeoffice (Stellenabhängig) / flexible Arbeitszeiten
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Personalentwicklung/Coaching/Mentoring
  • Onboarding
  • Sicherer Arbeitsplatz
  • Feedback/Ideenmanagement
  • Mitarbeitendenevents
  • Moderne Mobilitätsangebote wie Jobrad, AG-Darlehen & Dienstfahrkarten
  • LeistungsOrientierte Bezahlung

Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stellen steht Ihnen im Fachbereich Fachbereich Sicherheit und Ordnung Frau Katja Weiler (Tel. 02151/86-2150) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Auswahlverfahren ist Frau Leonie Beyer (Tel. 02151/86-1317).

Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.


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